Frankfurt/M.: Projektcontrolling Technische Ausrüstung mit FM-Fotostation

Die Leistungen für den Bereich "Neu- und Umbau" befassen sich insbesondere mit der Sicherstellung vorgegebener bzw. erforderlicher Qualitäten und gliedern sich nach Bedarf und in Abhängigkeit der Baumaßnahme und Organisation wie folgt:

  • Bedarfsplanung
  • Projektsteuerung und Projektcontrolling
  • Leistungen für Brandschutz
  • Prüfungen zu Planung und Ausführung
  • Inbetriebnahmen

Verringern Sie das Risiko Ihrer Investitionen und optimieren Sie Ihren Immobilienwert. Sichern Sie sich praxiserprobte und digitale Werkzeuge sowie einschlägiges Know-how aus zahlreichen Bauvorhaben.

  1. Bedarfsplanung und Value Engineering

    Insbesondere die Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen kann durch eine zielgerichtete Bedarfsplanung im Vorfeld sinnvoll unterstützt werden. Systematisch optimale Ergebnisse erreichen Projekte im Bau- und Immobilienwesen durch eine möglichst ganzheitliche Betrachtungsweise. Eine Integration der Anforderungen des Gebäudebetriebs ermöglicht sinnvolle Vereinfachungen und eine zukunftsorientierte Nutzung. Hier bietet sich vor allem die Anwendung von Normen wie der DIN 18205 (Bedarfsplanung im Bauwesen) sowie der VDI 2800 (Wertanalyse) an, auch ergänzt um eine Kostenplanung gem. DIN 276 (Kosten im Bauwesen). Auf Basis der abschließenden Ergebnisse aus Bedarfsplanung und/oder Value Engineering kann anschließend eine zielgerichtete und kostenoptimale Planung und Realisierung des Vorhabens beauftragt und durchgeführt werden. Nutzungsänderungen bei Umbaumaßnahmen werden weiter konkretisiert und können hiermit auf das Wesentliche beschränkt und behördliche Genehmigungen vereinfacht und beschleunigt werden. Als Basis dient dabei ebenso eine Bestandsaufnahme nutzbarer Anlagen und Einrichtungen. Die Grundlage für einen optimalen Gebäudebetrieb während der späteren Nutzung wird hiermit vorgegeben. Nach Fertigstellung der Maßnahme ist dies ein integraler Bestandteil für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

  2. Planprüfungen, Projektsteuerung und Projektcontrolling

    Prüfungen von Planunterlagen und Dokumenten im Rahmen eines Mehr-Augen-Prinzips sind wirksame Elemente der Qualitätssicherung und einer verbesserten Entscheidungsfindung zu Beginn eines Bauprozesses. Hier können die Festlegungen der Bedarfsplanung vor Baubeginn abschließend hinterfragt und ggf. korrigiert werden, so dass eine reibungslose Umsetzung der Baumaßnahme möglich wird. Eine Projektsteuerung ermöglicht eine interdisziplinäre und ganzheitliche Erreichung der Ziele für das gesamte Bauprojekt oder wahlweise nur für technische Anlagen und sollte die Phasen Planung, Ausführung und Inbetriebnahme umfassen. Das Projektcontrolling beschränkt sich i. d. R. auf den Zeitraum während der Ausführung und Abnahme der Baumaßnahme, prüft und sichert vereinbarte Qualitäten und Standards und liefert eine zyklische Berichterstellung mit Fotodokumentation sowie Abschlussbericht als Nachweis, auch für den späteren Betrieb oder Verkauf nach Fertigstellung. Risiken einer verweigerten Abnahme durch einschlägige Prüfsachverständige oder Behörden und einer verspäteten Inbetriebnahme werden nachhaltig verringert, gleiches gilt für die Beweislastumkehr nach einer Abnahme. Behördliche Vorgaben zur Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten, insbesondere auch der Bauherrschaft gem. § 52 und § 53 MBO, werden im Rahmen eines Projektcontrollings qualifiziert unterstützt.

  3. Leistungen für Brandschutz

    Die Leistungen für Brandschutz gliedern sich wie folgt:

    Fachbauleitung Brandschutz

    Das Ingenieurbüro übernimmt im Rahmen der Qualitätssicherung sowie zur Erfüllung behördlicher Vorgaben (i. d. R. Baugenehmigung) die Fachbauleitung Brandschutz. Die Leistungsinhalte der Fachbauleitung entsprechen den Leistungen für Brandschutz der AHO-Fachkommission gem. Heft Nr. 17. Berücksichtigung finden dabei die im Heft 17 definierten Grundleistungen zur Objektüberwachung. Die Fachbauleitung kann somit sinnvoll und zweckmäßig baubehördliche Festlegungen nachhalten und damit gleichzeitig das Projektcontrolling sowie das Inbetriebnahmemanagement interdisziplinär und qualitativ ergänzen.

    Prüfung von Blitzschutzanlagen

    Blitzschutzanlagen sind ein Teil des vorbeugenden Brandschutzes und deren Erstellung und Prüfung kann insbesondere aufgrund behördlicher und/oder versicherungsrechtlicher Vorgaben erforderlich werden. Die VDE 0185-305-3 macht die Prüfung durch eine Blitzschutzfachkraft zur Vorgabe. Als VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft führt das Ingenieurbüro die relevanten Prüfungen durch und erstellt einen richtlinienkonformen Prüfbericht gem. VDE 0185-305-3.

    Erstellung von Brandmeldekonzepten gem. DIN 14675

    Maßgebend für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen sind i. d. R. die Baugenehmigung sowie das Brandschutzkonzept. Hieraus ergeben sich Forderungen hinsichtlich der Brandmeldeanlage bei Neubaumaßnahmen oder wesentlichen Änderungen (Umbauten und/oder Nutzungsänderungen). Wird aufgrund von behördlichen oder privatrechtlichen Anforderungen für die Brandmeldeanlage die DIN 14675 zu Grunde gelegt, ist durch den Bauherrn oder Betreiber ein Brandmeldekonzept vorzulegen. Ein solches Brandmeldekonzept ist nicht identisch mit einem baurechtlich geforderten Brandschutzkonzept und beschreibt die Brandmeldeanlage insbesondere hinsichtlich ihrer Grundlagen, Anforderungen und Funktionen. Ein Brandmeldekonzept wird ebenso oftmals von Seiten des abwehrenden Brandschutzes (Feuerwehr) gefordert.

    Planung der Brandfallsteuermatrix gem. VDI 6010 (Blatt 1)

    Die Planung einer Brandfallsteuermatrix erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept sowie dem Nutzungskonzept. Für eine optimale Nutzung und einen reibungslosen Betrieb der Immobilie sind für eine effiziente Umsetzung solcher Vorgaben insbesondere die richtige Interpretation der interdisziplinären Anforderungen sowie eine Beschränkung auf das Wesentliche von Bedeutung. Eine vorausschauende Planung der Matrix bildet die Grundlage für eine maximale Flexibilität während der Nutzungsphase des Gebäudes und unterstützt geforderte Prüfungen durch einschlägige Sachverständige sowie ggf. weitere Pflichten während des Betriebs (z. B. Brandschau, Instandhaltung gem. DIN 14675) nachhaltig.

    Prüfung der Brandschutzdokumentation gem. VDI 3819 (Blatt 3)

    Die Brandschutzrichtlinie VDI 3819 schreibt im Rahmen der Abnahme und Inbetriebnahme eine umfassende und systematische Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen vor. Das Ingenieurbüro koordiniert die interdisziplinäre Ausfertigung und Übergabe durch die Beteiligten und prüft die vorgelegten Dokumente. Somit wird ein reibungsloser Übergang in den Betrieb nach Abschluss der Baumaßnahme ermöglicht und Transparenz über behördliche und weitere verbindliche Auflagen geschaffen.

     

    Die o. g. Leistungen beziehen sich ausschließlich auf Neu- und Umbaumaßnahmen. Insbesondere sind Leistungen im Brandschutz auch für Bestandsimmobilien relevant und können z. B. mit einer Gebäudeinspektion qualifiziert unterstützt werden. Ebenso kann im Bestand eine Prüfung der Brandschutzdokumentation erforderlich werden.

  4. Inbetriebnahmemanagement und Commissioning

    Die Inbetriebnahme hat u. a. auch aufgrund rechtlicher Novellierungen im Rahmen einer Baumaßnahme an Bedeutung gewonnen. Hier sind z. B. das Recht auf Teilabnahme gem. BGB § 650 sowie die Betreiberpflichten zu nennen. Ein zielgerichtetes Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 sowie ein projektorientiertes Commissioning generieren weitergehende Vorteile. Eine gute Ergänzung dazu bieten ebenso die Empfehlungen aus AHO Heft Nr. 39. Während das Inbetriebnahmemanagement als wesentlicher Baustein der letzten Bauphase i. d. R. nach erfolgter und geprüfter Inbetriebnahme der Anlagen und Einrichtungen endet, kann das Commissioning einen zielorientierten Betrieb über die Inbetriebnahme hinaus sicherstellen und berücksichtigt weitere Aufgaben der Instandhaltung, insbesondere die nachhaltige Prüfung vorgegebener Parameter und Einstellungen sowie der Wartungstätigkeiten, auch unter Berücksichtigung der Gewährleistung und Betreiberverantwortung. Durch Implementierung weiterer Vereinbarungen zur Qualitätssicherung, z. B. eine Dokumentation gem. VDI 6026 sowie deren Digitalisierung (i. W. Planunterlagen, Handbücher, Prüfzeugnisse etc.) und strukturierte Aufbereitung aller relevanten Daten zur Integration in das Gebäudemanagement, werden für die Inbetriebnahme und den weiteren Lebenszyklus einer Immobilie entscheidende Vorteile erlangt, welche auch im Rahmen eines späteren Verkaufs von großer Bedeutung sind.

Sie möchten die Werthaltigkeit Ihrer baubezogenen Investitionen verbessern?
⇒ Rufen Sie unverbindlich an: 0177-2193223

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

+49 177 219 322 3
Wir nutzen lediglich technisch notwendige Session-Cookies, die das einwandfreie Funktionieren der Website gewährleisten und die keine personenbezogenen Daten enthalten.